Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des „Heidelgarden“ Tiergarten Heidelberg. Sofern ein anderer Veranstalter eintritt, gelten die hiervon unter Umständen abweichenden Bedingungen des Veranstalters.
II. KARTENVERKAUF
Der Kartenverkauf für Veranstaltungen, Konzerte und Aufführungen auf der Allgäuer Freilichtbühne wird durch die Vermarktungsgesellschaft der Allgäuer Freilichtbühne Altusried GmbH durchgeführt. Diese betreibt den auf dieser Seite verlinkten Online-Shop, das Kartenbüro Altusried sowie die Abendkasse der Allgäuer Freilichtbühne. Ebenso werden Eintrittskarten für eben genante Veranstaltungen durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA und mit denen ihr verbundenen Vorverkaufstellen vertrieben.
Gesonderte AGB der Vermarktungsgesellschaft der Allgäuer Freilichtbühne Altusried GmbH sind beim Erwerb von Karten zu beachten.
III. EINTRITTSKARTEN, ZUTRITT ZUM FREILICHTSPIELGELÄNDE
Eintritt und Gültigkeit Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Ermäßigte Karten Der Eintritt mit ermäßigten Karten ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung beim Eintritt nachgewiesen wird.
Altersbeschränkungen
Pietro Lombardi / LaBrassBanda und dicht&ergreifend: Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
LARI LUKE: Kinder/ Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder/ Jugendlichen unter 16 Jahren ist daher ausgeschlossen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
Stornierung und Umtausch Gekaufte Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen (Sonderfälle s. Punkt V)
Weiterverkauf Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
IV. EINLASS UND BEGINN
Einlass Der Einlass auf das Heidelgarden-Gelände beginnt voraussichtlich 90 Minuten vor Aufführungsbeginn.
Menschen mit Gehbehinderung Für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung gibt es einen eigenen Zugang.
V. ABBRUCH, ABSAGE UND VERLEGUNG VON VERANSTALTUNGEN
Abbruch einer Veranstaltung Gekaufte Eintrittskarten sind von Rücknahme, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Abbruch einer bereits laufenden Veranstaltung, sofern dem Abbruch ein Ereignis höherer Gewalt zugrunde liegt. Bei Open-Air-Veranstaltungen gilt dies außerdem im Fall von witterungsbedingten Gefahren für die Gesundheit des Publikums oder der Mitwirkenden. Ausgenommen hiervon sind allein die Absage (V.2) oder die Verlegung (V.3) einer Veranstaltung.
Absage einer Veranstaltung Im Fall der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegenüber dem Veranstalter Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.
Verlegung einer Veranstaltung Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten behalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann, wie im Falle der Absage der Veranstaltung, vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte sind nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich.